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Streusalz? Nur ausnahmsweise!

Information der BUND-Gruppe Böfingen

Beim lästigen Schneeräumen im Winter hilft der bequeme Griff in den Salzeimer, aber . . . Salz schadet Bäumen und anderen Pflanzen, gefährdet unser Grundwasser, greift die Pfoten von Haus- und Wildtieren an. Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, zum Beispiel Eisregen, oder an Treppen und abschüssigen Wegstrecken ist für den privaten Winterdienst der Einsatz von Streusalz laut Gemeindeordnung zulässig. Im regulären Winterdienst sollte nur Splitt und ähnliches Streugut verwendet werden. Der Recyclinghof stellt unentgeltlich Splitt bereit. Baumärkte und Gartencenter haben abstumpfendes Streugut in ihrem Angebot. Wünschenswert wäre, dass Ulm dem Beispiel von Neu-Ulm folgt und über das Stadtgebiet verteilt und gut erreichbar Behälter mit Streugut für ihre Bürger aufstellt.

Ausführliche Information finden Sie in einem Faltblatt der Stadt Ulm „Sicher durch den Winter – die Räum- und Streupflicht“, erhältlich z. B. beim Dienstleistungszentrum Böfingen (Haslacher Weg 93, UG) oder im Internet als PDF.

W. Joos, BUND-Gruppe Ulm-Böfingen

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